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RoHS | 11 Mai 2017 | |

RoHS

Allgemeines

RoHS (engl. Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment: „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“) bezeichnet zusammenfassend die EG-Richtlinie 2011-65-EG zum Verbot bestimmter Substanzen bei der Herstellung und Verarbeitung von elektrischen und elektronischen Geräten und Bauteilen, sowie die jeweilige Umsetzung in nationales Recht.

Ziel ist die Verbannung von problematischen Bestandteile aus den Produkten und die Einführung entsprechender Ersatzprodukte zu verstärken. Auch verwendete Bauteile und Komponenten selbst müssen frei von entsprechenden Stoffen sein.

Eine Übersicht über die RoHS konformen Kollmorgen Produkte finden Sie auf Seite Approvals.

Substanzen und Grenzwerte

Von RoHS betroffene Substanzen:

  1. Blei
  2. Quecksilber
  3. Cadmium
  4. sechswertiges Chrom
  5. Polybromierte Biphenyle (PBB)
  6. Polybromierte Diphenylether (PBDE)

In einer Änderung der Richtlinie vom 18. August 2005 wurden konkrete Grenzwerte für die im Produkt enthaltenen homogenen Materialien festgelegt:

  • maximal 0,01 Gewichtsprozent Cadmium
  • maximal je 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB und PBDE.

Gesetzliche Regelungen

Innerhalb der Europäischen Union

Die EU-Richtlinie wurde am 27. Januar 2003 verabschiedet.

Deutschland:
Am 16. März 2005 trat das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft, das neben der RoHS auch die EU-Direktive WEEE (Reduktion und Entsorgung von Elektronikschrott) in deutsches Recht umsetzte.

Außerhalb der Europäischen Union

USA:
Kalifornien hat SB 20 geführt: Electronic Waste Recycling Act of 2003 oder EWRA. Dieses Gesetz verbietet den Verkauf der elektronischer Geräte nach dem 1. Januar 2007, deren Verkauf gem. der EU Richtlinie RoHS untersagt ist, allerdings in einem eingeschränkten Bereich, der LCDs, CRTs und dergleichen umfaßt und nur die vier Schwermetalle abdeckt, die von RoHS eingeschränkt werden.

Volksrepublik China:
Am 1. März 2007 trat die „China RoHS“ (Management Methods for Controlling Pollution Caused by Electronic Information Products Regulation) in Kraft. Der Geltungsbereich dieser Richtlinie bezieht sich zunächst auf die selben sechs Stoffklassen der RoHS-Richtlinie.

Schweiz:
ChemRRV (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung)

Bleifreie Lötverbindungen

Eine Ausnahme der Richtlinie besteht für einige Sicherheitsbereiche sowie Ersatzteile, die für die Reparatur oder Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten bestimmt sind, die vor dem 1. Juli 2006 auf den Markt gebracht wurden (EG-Richtlinie 2002-95-EG Artikel 2 Abs. 3, bzw.  2011-65-EG  Artikel 4 Abs.4).

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