EAC Kennzeichnung
EAC ist die Abkürzung für Eurasian Conformity = Eurasische Konformität. Das Zeichen wird in den Staaten der eurasischen Zollunion (Russland/Belarus/Kasachstan) verwendet, ähnlich wie das CE-Kennzeichen in den EU Staaten. Ein Hersteller oder Lieferant, der seine Maschinen und Waren mit diesem Zeichen ausstattet, bestätigt damit,
- dass die Maschine oder das Produkt allen notwendigen Konformitätsverfahren in einem der Mitgliedsstaaten der Zollunion (Russland, Belarus, Kasachstan) unterzogen wurde und
- dass die Maschine oder das Produkt allen in den Staaten der Zollunion (Russland/Belarus/Kasachstan) vorgeschriebenen technischen Anforderungen entspricht.
In den Technischen Richtlinien (TR) der Zollunion finden sich Verweise zu Normen, mit deren Anwendung ein Hersteller die Anforderungen erfüllt. Relevant für Kollmorgen Produkte sind zur Zeit die Richtlinien für
- Niederspannungsanlagen (TP TC 020/2011)
- Elektromagnetische Verträglichkeit (TP TC 004/2011)

Für das Anbringen des EAC Zeichens auf Produkten gelten folgende Grundanforderungen:
- Das Zeichen muss auf jeder Produkteinheit, Verpackung oder Begleitunterlage angebracht werden.
- Das Zeichen muss gut sichtbar sein.
- Das Zeichen muss leserlich sein.
- Die Darstellung des Zeichens muss einfarbig sein.
- Das Zeichen muss zur Farbe des Hintergrunds in Kontrast stehen.
- Das Zeichen muss dauerhaft angebracht sein.
- Das Zeichen muss mindestens 5 mm groß sein.
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