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CE Kennzeichnung | 04 Mai 2017 | |

CE Kennzeichnung

Die CE Kennzeichnung ist eine Kennzeichnung nach EU Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Eine CE Kennzeichnung lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Ist nach der CE Kennzeichnung eine vierstellige Zahl angebracht, weist dies auf die Einbindung einer Benannten Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren hin. Die CE Kennzeichnung ist kein Gütesiegel (Qualitätszeichen).

Die CE Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen (oder Inbetriebnehmen) von Produkten, für die eine CE Kennzeichnung gefordert ist, nämlich in allen Teilnehmerstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Der EWR umfasst die EU Mitgliedstaaten und die EFTA Staaten mit Ausnahme der Schweiz. Damit ist beim Inverkehrbringen in der Schweiz die CE Kennzeichnung nicht gefordert.

  • Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine der EG Richtlinien angewendet werden kann, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen.
  • Hersteller eines technischen Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche EG Richtlinien sie bei der Produktion anwenden müssen.
  • Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist.
  • Der Hersteller erstellt eine EU Konformitätserklärung und bringt eine CE Kennzeichnung an dem Produkt an.
  • Falls gefordert, ist für die Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle einzuschalten.
  • Neben der CE Kennzeichnung sind keine anderen Zeichen oder Gütesiegel zulässig, die die Aussage des „CE“ in Frage stellen können.
  • Die CE Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden (Sicherheits- ) Anforderungen“, die in EG Richtlinien konkret festgelegt sind.
  • Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn spezielle Richtlinien anderslautende Bestimmungen vorsehen.
  • Die CE Kennzeichnung gilt nur für Produkte, die nach dem 1. Januar 1993 gebaut wurden, oder nach wesentlichen Änderungen für ältere Maschinen, und für die eine EG Konformitätserklärung erstellt wurde.

Zutreffend für Servoverstärker sind EMV- und Niederspannungsrichtlinie und, sofern Sicherheitsfunktionen in der Maschine vom Servoverstärker durchgeführt werden, auch die  Maschinenrichtlinie. Ob der Servoverstärker, wenn er autark Steuerungsfunktionen (Bewegungssteuerung) der Last übernimmt, in Verbindung mit dem Motor auch als unvollständige Maschine zu betrachten ist, wird diskutiert.

Zutreffend bei Servomotoren ist die EMV- und Niederspannungsrichtlinie. Motoren mit eingebautem Verstärker und angebautem Getriebe können im Sinne der Maschinenrichtlinie als unvollständige Maschine betrachten werden, da sie den wesentlichen Teil des Antriebs darstellen.

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